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Beitrag vom 16.11.2005
10 Jahre Fachkommission gegen Frauenhandel
Sarah Ross
Bereits seit 1995 geht die interdisziplinäre Kommission gemeinsam gegen den Frauenhandel vor. Dabei schärft sie auch das Problembewusstsein für die schwierige Situation der betroffenen Frauen.
Unter dem Vorsitz der Staatssekretärin für Frauenpolitik wurde vor zehn Jahren die Berliner Fachkommission Frauenhandel gegründet, die sich seither zum Ziel setzt, effektiv gegen den Handel mit Frauen vorzugehen, der Ende der 1980er Jahre immer stärker zunahm.
Der Frauenhandel bzw. Mädchenhandel ist eine sehr komplexe Straftat, der eine Form des schweren kriminellen Menschenhandels darstellt. Frauen werden wie Handelsgut betrachtet und zumeist aus finanziellem Interesse zur Prostitution oder Heirat gezwungen. Dabei findet eine sexuelle Ausnutzung häufig unter der Ausnutzung von Zwangslagen oder Hilflosigkeit der Opfer statt: So schenken meist Migrantinnen den Versprechungen auf Arbeit, Ehe oder eine einträgliche Tätigkeit in der Prostitution Glauben und geraten somit in Situationen, die von Brutalität, Gewalt und Rechtlosigkeit geprägt sind. Die Angst vor den Menschenhändlern und ihr zumeist illegaler oder unsicherer Aufenthaltsstatus hindern sie daran, sich Hilfe bei der Polizei oder anderen Behörden zu holen.
Zu den verschienen Formen des Frauenhandels zählt heute auch die Praxis der internationalen Heiratsvermittlung sowie der Handel mit Frauen als Arbeitskräfte für illegale Beschäftigungen und seit einiger Zeit auch für die illegale Entnahme von Organen.
Um die verworrenen Strukturen des Frauenhandels aufbrechen und dieses Delikt gezielt bekämpfen zu können, ist eine Zusammenarbeit aller damit konfrontierten Einrichtungen notwendig. Doch die Kommission konzentriert sich nicht nur auf die Strafverfolgung, sie will auch das Problembewusstsein für die schwierigen Lebensbedingungen der betroffenen Frauen schärfen und setzt sich für eine Verbesserung ihrer Situation ein. Die Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Susanne Ahlers, erklärt: "Die Fachkommission hat in Berlin schon viel erreicht. Beispielsweise wurde die ausländerrechtliche Situation betroffener Frauen verbessert. Auch können sie einfacher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Besonders wichtig ist die 2003 geschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizei und den Beratungsstellen für Opfer von Frauenhandel, in der die unterschiedlichen Aufgaben definiert werden und die Zusammenarbeit institutionalisiert wird."
Mitglieder der Berliner Fachkommission Frauenhandel sind unter anderem die Senatsverwaltungen für Inneres, Justiz sowie für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, das Landeskriminalamt, Dezernat für Rotlicht- und Schleusungskriminalität, der Beauftragte für Integration und Migration, das Landesamt für Gesundheit und Soziales, die Beratungsstellen und Zufluchtseinrichtungen Ban Ying, Ona, IN VIA und Hydra, die bezirklichen Beratungsstellen für sexuell übertragbare Krankheiten sowie AIDS, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Potsdam sowie die Ausländerbeauftragte Brandenburgs und Rechtsanwältinnen.
(Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Mitteilung vom 09.11.2005)